Kündigungsschutz

aus Neosprech, der Informationsseite über die Sprache des Neoliberalismus

Der Begriff "Kündigungsschutz" täuscht etwas vor, was es nicht gibt.Es handelt sich dabei lediglich um das Recht eines gekündigten Arbeitnehmers, gegen diese Kündigung beim Arbeitsgericht zu klagen und überprüfen zu lassen ob tatsächlich ein Kündigungsgrund vorliegt. Liegt tatsächlich ein berechtigter Kündigungsgrund vor, so wird die Kündigung wirksam. Es wird jedoch vom Arbeitsgericht die Höhe einer Abfindung festgelegt.

In extremen neoliberalen Argumentationen ist der "Kündigungsschutz" eine abzulehnende Regulierung des Arbeitsmarkts, die potenzielle Arbeitgeber davon abhält, jemanden einzustellen: "Ein dichtes Netz von Regulierungen verhindert (...) dass nötige Arbeit getan wird. Tarifliche und gesetzliche Vorschriften über Arbeits- und Ruhezeiten, über Kündigungen, Mindestlöhne, den Ladenschluss, sowie eine Vielzahl von Einschränkungen wirken wie Arbeitsverbote. Diese Regulierungen werden als soziale Schutzmassnahmen definiert, wirken aber in Wahrheit unsozial- arbeitsplatzvernichtend." (Peter Gillies 2000: marktwirtschaft.de.Bad Homburg, S. 22)

Anm.: Dieses Gesetz soll für das Unternehmen unbequeme - weil für Arbeitnehmerrechte eintretende Arbeitnehmer - vor willkürlicher Kündigung schützen. --Georg 15:47, 26. Mai 2006 (CEST)